Liebe Familie,
es gibt Spannendes und Neues zu berichten.
In den vergangenen Monaten haben wir als Familienrat die Satzung der Paul Wolfgang Merkel’schen Familienstiftung grundlegend überarbeitet. Ausgangspunkt war dabei natürlich die bisherige Satzung von 1858: Die Stiftung soll ihre historische Identität und ihre enge Verbindung zur Familie bewahren und zugleich so weiterentwickelt werden, dass sie ihren Aufgaben auch unter den heutigen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dauerhaft gerecht werden kann. Ein äußerer Anlass für die Änderungen waren auch das neue Stiftungsgesetz und das geplante Stiftungsregister, die bestimmte Formalien an Satzung und Stiftungsvorstand erfordern.
Ein wesentlicher Schritt ist dabei die Ausrichtung der Stiftung auf gemeinnützige Zwecke. Dies entspricht in besonderer Weise dem Wirken Paul Wolfgang Merkels, der sich seiner Vaterstadt Nürnberg eng verbunden und verpflichtet fühlte. Seine umfangreiche Sammlung von Kunst- und Kulturgütern war nicht allein Ausdruck privaten Sammlerinteresses; durch sie wurden zahlreiche Zeugnisse der Nürnberger Geschichte und Kultur vor Verlust und Zerstreuung bewahrt. Seine Söhne führten dieses Anliegen fort, indem sie 1858 die von ihm hinterlassenen Sammlungen und Familienpapiere in die Familienstiftung einbrachten und die Sammlungen später dem Germanischen Nationalmuseum als Stiftungsleihgabe anvertrauten.
An diese Tradition knüpft die neue Satzung an. Sie verbindet den Erhalt und die Pflege des überkommenen Stiftungsvermögens mit dem gemeinnützigen Auftrag, insbesondere Kunst, Kultur und die Bewahrung historischen Kulturgutes zu fördern. Zugleich bleibt die besondere Verbindung mit der Familie erhalten. Der Familienrat ist weiterhin als Stiftungsvorstand ein wesentliches Organ der Stiftung und sichert die Mitwirkung der Familie an ihrer zukünftigen Entwicklung.
Die neue Ausrichtung wird auch im Namen sichtbar: Aus der Paul Wolfgang Merkel’schen Familienstiftung wird die Paul Wolfgang Merkel Stiftung. Damit tritt der gemeinnützige Charakter der Stiftung stärker nach außen, ohne dass ihre Herkunft und ihre besondere Verbindung zur Familie aufgegeben werden.
Die neue Satzung und der neue Name sind inzwischen von der zuständigen Stiftungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken in Ansbach, anerkannt worden. Damit ist ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung unserer inzwischen mehr als 165 Jahre alten Stiftung vollzogen.
Unser Ziel ist es, das von Paul Wolfgang Merkel und seinen Nachkommen geschaffene kulturelle Erbe zu bewahren und zugleich die Stiftung so aufzustellen, dass sie auch in Zukunft im Sinne ihres Namensgebers wirken kann – der Familie verbunden und dem Gemeinwohl verpflichtet.
Bald mehr im Internet wie in den nächsten Merkel-Nachrichten.
Mit vielen Grüßen!
Euer Familienrat